Rechtliche Möglichkeiten
Hol dir immer Hilfe von einem Anwalt oder einer Anwältin:
Bevor du vor Gericht gehst.
Seit dem 1. April 2007 kann Stalking bestraft werden.
Zum Stalking gehören oft auch:
- Beleidigung.
- Bedrohung.
- Andere Schlecht-Machen.
Auch das kann bestraft werden.
Die Strafen dafür stehen in Paragraf 238 vom Straf-Gesetz-Buch.
Man kann auch deshalb eine Anzeige machen.
Für ein Straf-Verfahren braucht man einen Straf-Antrag.
Den muss innerhalb von 3 Monaten nach einer Tat stellen.
Gegen Stalking gibt es auch weitere rechtliche Möglichkeiten:
Damit das aufhört und man das Löschen von Daten beantragen kann.
Auch dafür brauchst du Beratung von einem Anwalt oder einer Anwältin.
Dann weißt du, wie teuer so etwas ist.
Frauen-Beratungs-Stellen beraten dich dazu:
So bekommst du eine günstige Rechts-Beratung.
Dabei hilft zum Beispiel ein Antrag auf Beratungs-Hilfe.
Weitere Infos zu rechtlichen Schritten gibt es auf dieser Internet-Seite.
Außerdem findest du dort Tipps bei anderen Arten von Gewalt.
Die Tipps stehen unter rechtliche Möglichkeiten.