Gemeinsame Kinder und Umgangsregelung

Eine Trennung und die Regelung des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern sind bei Gewalt besonders kompliziert. Wenn der Ex-Partner die Kinder trotzdem weiterhin sehen darf, ist es auch notwendig, weiterhin mit ihm zu kommunizieren.

Bestimmte Schutzmaßnahmen - wie das Blockieren von Nummern und Kontakten - können nicht angewendet werden, wenn aufgrund der gemeinsamen Kinder weiterhin Kontakt bestehen muss.

Es kann hilfreich sein, für die Kommunikation mit dem Ex-Partner einen zusätzlichen Messenger und eine separate Mail-Adresse zu benutzen. Alltagskommunikation mit Freund*innen und Familie kann so ungestört stattfinden und der Messenger und die E-Mail-Adresse nur aufgerufen werden, wenn es tatsächlich notwendig ist, mit dem Ex-Partner zu kommunizieren.

Wenn die Möglichkeit besteht, kann auch eine neue Nummer und ein separates Handy angeschafft werden.

Wenn der Täter immer noch versucht, durch Stalking zu kontrollieren, sollten weiterhin die Hinweise bezüglich Cyberstalking beachtet werden. Auch die Geräte der Kinder sollten auf Spy-Ware kontrolliert werden. Bei neuen Geräten, die ein Geschenk vom Ex-Partner sind, gilt besondere Vorsicht.