Rechtliche Möglichkeiten

In sehr schlimmen Fällen kannst du dich mit rechtlichen Schritten wehren.

Das sollte ein Anwalt oder eine Anwältin prüfen.

Dabei ist wichtig:

Es muss sichere Beweise geben.

Zum Beispiel:

  • Fotos von Internet-Seiten, wo man die Gewalt sehen kann.
  • Gespeicherte E-Mails.
  • Gespeicherte Nachrichten von Diensten wie WhatsApp oder Facebook.

Cyber-Mobbing ist nichts, was bestraft wird.

Aber es können Dinge bestraft werden, die beim Cyber-Mobbing vorkommen.

Zum Beispiel:

  • Die Verletzung vom Recht am eigenen Bild.
    Die Regeln dafür stehen in Paragraf 33 vom Kunst-Urheber-Gesetz.
  • Verletzung von sehr persönlichen Lebens-Bereichen durch Bilder.
    Die Regeln für die Bestrafung stehen in Paragraf 201a vom
    Straf-Gesetz-Buch.
  • Beleidigung.
    Die Regeln für die Bestrafung stehen in Paragraf 185 vom
    Straf-Gesetz-Buch.
  • Wenn man zu etwas gezwungen wird und das eigentlich nicht machen will.
    Das nennt man Nötigung.
    Und das kann bestraft werden.
    Die Regeln für die Bestrafung stehen in Paragraf 240 vom Straf-Gesetz-Buch.
  • Bedrohung.
    Die Regeln für die Bestrafung stehen in Paragraf 241 vom Straf-Gesetz-Buch.
  • Wenn jemand vor anderen schlecht über eine Person redet.
    Dann nennt man das üble Nachrede.
    Das kann bestraft werden.
    Die Regeln dafür stehen in Paragraf 186 vom Straf-Gesetz-Buch.
  • Wenn jemand Lügen über eine andere Person erzählt:
    Dann nennt man das Verleumdung.
    Das kann bestraft werden.
    Die Regeln dafür stehen in Paragraf 187 vom Straf-Gesetz-Buch.
  • Wenn man von einer Person verfolgt wird:
    Dann nennt man das Nachstellung.
    Das kann bestraft werden.
    Die Regeln dafür stehen in Paragraf 238 vom Straf-Gesetz-Buch.
  • Wenn jemandem gegen seinen Willen Bilder von Gewalt gezeigt werden:
    Dann nennt man das Gewaltdarstellung.
    Das kann bestraft werden.
    Die Regeln dafür stehen in 131 vom Straf-Gesetz-Buch.


Polizei und Staats-Anwalt arbeiten nur mit:

Wenn der Fall besonders schlimm ist.

Es gibt auch andere rechtliche Schritte wie:

  • Abmahnung.
    Das bedeutet:
    Man schickt ein Schreiben an Verantwortliche von einer Internet-Seite.
    Darin steht:
    Das muss bis zu einem bestimmten Zeit-Punkt geändert oder gelöscht werden.
    Sonst geht man vor Gericht.
  • Unterlassungs-Erklärungen.
    Das bedeutet:
    Man verlangt von Verantwortlichen von einer Internet-Seite:
    Ein bestimmtes Bild darf nicht mehr gezeigt werden.
    Es gibt die Pflicht zum Löschen von einem Bild:
    Wenn es gegen den Willen von der Person gezeigt wird.
  • Einstweilige Verfügung.
    Das ist ein rechtlicher Schritt.
    Damit will man die persönlichen Rechte von einer Person schnell schützen:
    Damit eine Person keinen weiteren Schaden hat.
    Zum Beispiel durch Bilder, die gegen den Willen von der Person gezeigt werden.

 

Für solche rechtlichen Schritte ist eine Rechts-Beratung sinnvoll.

Diese Rechts-Beratung sollte man vor den rechtlichen Schritten machen.

Anwälte und Anwältinnen helfen bei Straf-Anzeigen oder Straf-Anträgen.

Sie helfen auch bei Abmahnungen oder Unterlassungs-Erklärungen.

Aber das kostet Geld.

 

Frauen-Beratungs-Stellen beraten dich dazu:

So bekommst du eine günstige Rechts-Beratung.

Dabei hilft zum Beispiel ein Antrag auf Beratungs-Hilfe.