Rechtliche Möglichkeiten
Hatespeech spricht man so: Hät-s-pietsch.
Das bedeutet Hass-Rede.
Damit sind Beschimpfungen und Bedrohungen im Internet gemeint.
Dagegen kann man sich nur schwer wehren.
Das ist nichts, wofür man in Deutschland bestraft wird.
Manchmal fehlen passende Ansprech-Personen bei der Polizei.
Trotzdem kann eine Anzeige helfen.
Zum Beispiel gegen diese Dinge, die rechtlich bestraft werden können:
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Volks-Verhetzung.
Das bedeutet:
Jemand ruft zur Bedrohung oder Verfolgung von Menschen auf.
Zum Beispiel von Menschen:
- Mit einem bestimmten Glauben.
- Aus einem bestimmten Land.
- Mit einem bestimmten Aussehen.
- Mit einer bestimmten Sexualität.
Das kann bestraft werden.
Die Regeln stehen in Paragraf 130 vom Straf-Gesetz-Buch.
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Beleidigung.
Das kann bestraft werden.
Die Regeln stehen in Paragraf 185 vom Straf-Gesetz-Buch.
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Nötigung.
Das bedeutet:
Man wird zu etwas gezwungen und will es nicht machen.
Das kann bestraft werden.
Die Regeln stehen in Paragraf 240 vom Straf-Gesetz-Buch.
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Bedrohung.
Das kann bestraft werden.
Die Regeln stehen in Paragraf 241 vom Straf-Gesetz-Buch.
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Üble Nachrede.
Das bedeutet:
Jemand redet vor anderen schlecht über eine Person.
Das kann bestraft werden.
Die Regeln stehen in Paragraf 186 vom Straf-Gesetz-Buch.
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Verleumdung.
Das bedeutet:
Jemand erzählt Lügen über eine andere Person.
Das kann bestraft werden.
Die Regeln stehen in Paragraf 187 vom Straf-Gesetz-Buch.
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Nachstellung.
Das bedeutet:
Jemand verfolgt eine Person und lässt sie nicht in Ruhe.
Das kann bestraft werden.
Die Regeln stehen in Paragraf 238 vom Straf-Gesetz-Buch.
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Gewaltdarstellung.
Das bedeutet:
Jemand zeigt einer Person gegen ihren Willen Bilder von Gewalt.
Das kann bestraft werden.
Die Regeln stehen in Paragraf 131 vom Straf-Gesetz-Buch
Dagegen sind auch andere rechtliche Schritte möglich.
Zum Beispiel Abmahnungen oder Unterlassungs-Klagen oder Einstweilige Verfügungen.
Wenn du wenig Geld hast:
Dann kannst du Beratungs-Hilfe beantragen.