Rechtliche Möglichkeiten

Hatespeech an sich ist in Deutschland kein Straftatbestand und oft tun sich Strafverfolgungsbehörden schwer damit, gegen Beschimpfungen und Bedrohungen im Netz vorzugehen. Manchmal fehlen auch die richtigen Anprechpartner*innen bei der Polizei. Dennoch kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, Anzeige zu erstatten. Nicht selten liegen im Zusammenhang mit Hatespeech folgende Strafttatbestände vor: Volksverhetzung, Beleidigung (§185 StGB), Nötigung (§240 StGB), Bedrohung (§241 StGB), Üble Nachrede (§ 186), Verleumdung (§ 187 StGB), Nachstellung (§ 238) und Gewaltdarstellung (§131 StGB).

Auch zivilrechtliche Interventionen in Form von Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder einer einstweiligen Verfügung sind möglich.

Wenn du rechtliche Schritte planst, ist es wichtig, vorher Beweise zu sammeln und die Inhalte zu sichern. Wie du das tun kannst, erfährst du hier: Wie dokumentiere ich?

Für alle juristischen Schritte ist es immer sinnvoll, sich vorher von einer Anwält*in beraten zu lassen. Anwaltliche Beratung ist mit Kosten verbunden. Wenn du über wenig finanzielle Mittel verfügst, gibt es die Möglichkeit, bei Gericht Beratungshilfe zu beantragen. Du kannst dich bei einer Fachberatungsstelle in deiner Nähe informieren, wie ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt wird.

Meinungsfreiheit?

Menschen, die Hass verbreiten und andere beschimpfen, verweisen oft auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Beschimpfungen, Beleidigungen, Bedrohungen und das Infragestellen grundlegender Menschenrechte sind jedoch keine Meinung, sondern oftmals strafbare Handlungen. Die Inhalte sind nicht weniger schwerwiegend, weil sie im Netz oder anonym geäußert werden.