Rechtliche Möglichkeiten

Hol dir immer Hilfe von einem Anwalt oder von einer Anwältin:

Bevor du vor Gericht gehst.

 

Sexuelle Belästigung im Internet ist:

  • Das Zusenden von Sex-Filmen oder Sex-Bildern gegen deinen Willen.
  • Das Weiter-Leiten von Sex-Filmen oder Sex-Bildern gegen deinen Willen.

Damit werden persönliche Grenzen nicht beachtet.

Das kann bestraft werden.

Was wird bestraft?

  • Das Zusenden von Bildern von Geschlechts-Teilen:

    Wenn Du nicht darum gebeten hast.

  • Sex-Bilder und Sex-Filme zusammen mit Belästigungen.

  • Die Zusendung von Bildern von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Die Regeln für die Strafen stehen in diesen Gesetzen:

  • Paragraf184 von Straf-Gesetz-Buch

    Darin stehen die Strafen für die Verbreitung von Sex-Bildern und Sex-Filmen an Personen unter 18 Jahre.

  • Paragraf 240 vom Straf-Gesetz-Buch

    Darin steht:

    Das Zusenden von Sex-Bildern und Sex-Filmen kann als Nötigung gelten.

    Das ist eine Form von Bedrohung.

  • Paragraf 184b StGB

    Darin stehen die Strafen für den Besitz, den Kauf oder die Verbreitung von Sex-Bildern oder Sex-Filmen mit Kindern.

  • Paragraf 185 StGB

    Darin stehen die Strafen für Beleidigung.

  • Paragraf 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB

    Darin stehen die Strafen für sexueller Missbrauch.

    Das bedeutet:

    Man wurde gegen den eigenen Willen zum Sex gezwungen.

  • Paragraf 4 GewSchG

    Darin stehen die Strafen wenn man Regeln zum Gewalt-Schutz nicht beachtet.

Straf-Anzeigen im Internet

Wenn du mit Penis-Bildern belästigt wirst:

Dann kannst du eine Straf-Anzeige machen.

Das kannst du auf dieser Internet-Seite machen:

dickstinction.com

Die Straf-Anzeige kann dann bei der Polizei eingereicht werden.

Andere rechtliche Möglichkeiten:

Du kannst dich auch mit diesen rechtlichen Schritten gegen sexuelle Belästigungen wehren:

  • Abmahnung.

    Das ist eine Aufforderung an eine bestimmte Person:

    Damit sie etwas nicht mehr macht.

  • Unterlassungs-Klagen.

    Das ist eine Klage vor Gericht:

    Damit eine bestimmte Person etwas nicht mehr machen kann.

  • Einstweiliger Verfügung.

    Damit kann von einem Gericht ganz schnell etwas verboten werden:

    Damit kein weiterer Schaden entsteht.

 

Wir empfehlen:

Lass dich von einem Anwalt oder von einer Anwältin beraten.