Wie und wo kann ich Inhalte und Missbrauch melden?

Es muss auf Internet-Seiten Möglichkeiten zum Melden geben:

Wenn es Hass-Reden oder Bedrohungen gibt.

Oder wenn auf andere Art jemandem geschadet wird.

Diese Melde-Möglichkeit ist eine Pflicht für die Verantwortlichen von der Internet-Seite.

 

Die Melde-Möglichkeit ist oft bei den 3 Punkten oder Strichen neben einem Beitrag.

Dort kannst du Inhalte melden, die nicht in Ordnung sind.

Zum Beispiel ein Bild oder ein Video.

Manchmal erkennst du die Melde-Möglichkeit auch an einem Fähnchen.

Oder an einem anderen Zeichen.

 

Es gibt zwei Melde-Wege:

1. Meldung wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform

2. Meldung auf Grundlage des Digital Services Act (DSA)

Beide Melde-Wege sind an derselben Stelle.

Aber sie haben verschiedene Folgen.

Meldungen auf Grundlage des DSA

Für Meldungen nach Punkt 2 gibt es strenge Regeln.

Diese Meldungen müssen schnell und genau bearbeitet werden.

Die Internet-Seiten haben die Pflicht dazu.

Sie können streng bestraft werden:

Wenn sie das nicht machen.

 

Deshalb wollen viele Internet-Seiten Meldungen nach Punkt 1.

Denn das ist weniger Arbeit.

Deshalb findet man die Melde-Möglichkeit nach Punkt 2 oft nur schwer.

Man muss danach suchen.

Zum Beispiel unter diesen Namen:

  • Illegale Inhalte melden.
  • Widerrechtliche Inhalte melden.
  • Als rechtswidrig melden.

 

Bei einer Meldung musst du diese Angaben machen:

  1. Begründung:

    Erkläre genau, warum für dich der Inhalt nicht in Ordnung ist.

  2. Speicher-Ort:

    Gib den genauen Ort von dem Inhalt an.

    Zum Beispiel die genaue Internet-Adresse.

    Du findest sie in der oberen Zeile von der Internet-Seite.

  3. Kontakt-Daten:

    Diese Infos musst du angeben:

    Name.

    E-Mail-Adresse.

  4. Glaubwürdigkeit:

    Du musst bestätigen:

    Deine Angaben sind wahr.

    Du handelst in gutem Glauben.

 

Du bekommst eine Bestätigung:

Wenn du die Meldung gemacht hast.

Die Internet-Seite muss dich über ihre Entscheidung informieren.

 

Wenn du nicht mit der Entscheidung von der Internet-Seite einverstanden bist:

Dann musst du etwas dagegen machen können.

Du hast das Recht dazu.

 

Die Internet-Seite muss dich auch informieren:

Wenn sie eine automatische Prüfung macht.

 

Hier findest du ein paar hilfreiche Internet-Seiten zu dem Thema:

Entfernen von Inhalten auf Instagram/ Facebook

Verbotene Inhalte auf Snapchat melden

Verbotene Inhalte auf TikTok melden

Verbotene Inhalte auf Twitter/X melden

Rechtliche Beschwerde auf YouTube

Meldungen wegen Verstoß gegen die Nutzungs-Bedingungen

Meldungen nach Punkt 2 heißen:

Meldungen wegen des Verstoßes gegen die Nutzungs-Bedingungen.

 

Das bedeutet:

Die Regeln für die Benutzung von einer Internet-Seite wurden nicht beachtet.

Diese Regeln sind aber nicht so streng.

Sie sind nicht immer verständlich und klar.

Sie bieten weniger Rechte als die Regeln nach Punkt 2.

Es gibt zum Beispiel kein Recht auf Widerspruch:

Wenn du gegen eine Entscheidung von der Internet-Seite bist.

 

Bei Meldungen nach Punkt 1 kannst du dich auch wehren gegen:

  • Falsche Infos.
  • Daten-Müll.
  • Betrug.

Aber meistens passiert dann nichts.

Die Internet-Seiten müssen nach einer Meldung nach Punkt 1 nichts machen.

Es gibt keine Pflicht dazu.

Und sie werden nicht bestraft.

Beschwerde-Möglichkeiten

Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur

Der Digital Services Act ist ein europäisches Gesetz.

Man spricht es so: Didschitäl Serwiss Äkt.

Es heißt auf Deutsch: Digitale Dienst-Verordnung.

 

In dem Gesetz steht:

Nutzer und Nutzerinnen können Inhalte melden:

Wenn sie nicht in Ordnung oder schädlich sind.

Diese Meldungen müssen einfach möglich sein.

Alle müssen die Melde-Möglichkeiten leicht verstehen.

 

Wenn eine Internet-Seite schädliche Inhalte nicht löscht:

Dann muss sie diese Entscheidung gut erklären.

 

Mit diesem Gesetz gibt es eine neue Beschwerde-Stelle.

Dort wird überwacht:

So werden die Regeln aus dem europäischen Gesetz beachtet.

Hier kommst du zu dieser Beschwerde-Stelle.

 

Man kann sich bei der Beschwerde-Stelle melden:

Wenn Internet-Seiten nach Meldungen nichts machen.

Wenn sie die Regeln aus dem europäischen Gesetz nicht beachten.

Wenn sie gemeldete Inhalte nicht löschen.

 

Dafür ist bei oft genutzten Diensten die EU-Kommission zuständig.

Das betrifft Internet-Seiten mit mehr als 45 Millionen Nutzern und Nutzerinnen im Monat.

Das sind zum Beispiel Such-Maschinen.

Hier findest du eine Liste mit solchen Internet-Seiten.

 

Diese Internet-Seiten können Geld-Strafen bekommen:

Wenn sie die Regeln aus dem europäischen Gesetz nicht beachten.

Das Straf-Geld hängt vom Gewinn von der Internet-Seite ab.

Wenn die Internet-Seite keine Firma in Deutschland ist:

Dann geht die Beschwerde an das Mitglieds-Land von der Europäischen Union, in dem die Firma gemeldet ist.

 

Das sind mögliche Gründe für eine Beschwerde:

  • Probleme beim Melden von verbotenen Inhalten.
  • Es gibt keine Begründung von der Internet-Seite, warum ein Inhalt nicht gelöscht wurde.
  • Es gibt keine oder kaum Kontakt-Möglichkeiten oder gesetzliche Vertreter und Vertreterinnen von der Internet-Seite.
  • Probleme, wenn ein Streit nicht vor Gericht beendet werden soll.
  • Zu wenig Schutz vor falscher Benutzung der Internet-Seite.
  • Kein Schutz für Kinder und Jugendliche.

Hier geht es zur Beschwerde.

 

Bei der Beschwerde musst du einen Grund für die Beschwerden aus-wählen.

Du kannst eine Beschreibung mit bis zu 2.500 Zeichen machen.

Darin kannst du genau erklären, worüber du dich beschweren willst.

An diese Beschreibung kannst du Bilder von der Internet-Seite anhängen.

Dann versteht man besser, was du meinst.

Du brauchst nur eine E-Mail-Adresse für eine Beschwerde:

Auch wenn noch mehr Daten abgefragt werden.

Die Beschwerde-Stelle kann diese E-Mail-Adresse für Nach-Fragen benutzen.

 

Wichtig:

Die Beschwerde-Stelle kann keine Inhalte löschen.

Sie muss nur etwas machen:

Wenn eine Regel immer wieder verletzt wird.

 

Center for User Rights bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Das europäische Gesetz wurde mit Menschen in Europa zusammen gemacht.

Das war wichtig:

  • Damit alle die Regeln gut verstehen.
  • Damit alle die eigenen Rechte gut verstehen.

 

Das Ziel war:

Internet-Seiten sollen verständlich arbeiten.

Und es soll Strafen geben:

Wenn sie bestimmte Personen-Rechte nicht beachten.

 

Das Center of User Rights setzt sich für die Rechte von Nutzern und Nutzerinnen ein.

Es prüft:

Die Regeln aus dem europäischen Gesetz werden beachtet.

Damit soll sicher-gestellt sein:

  • Alle verstehen besser, wie man Inhalte melden kann.
  • Beschwerden sorgen für eine Veränderung.
  • Alle verstehen die Melde-Wege.
  • Das kann man machen, wenn sich nichts verändert.

 

Man kann sich immer an diese Vereinigung wenden:

Wenn man Fragen zu Beschwerden hat.

Hier geht es zur Internet-Seite von der Vereinigung.

 

Landes-Daten-Schutz-Aufsicht

Wenn du dich beim Daten-Schutz-Beauftragten von einer Internet-Seite gemeldet hast:

Damit Daten von dir geändert oder gelöscht werden.

Und wenn nach 3 Monaten immer noch nichts passiert ist:

Dann kannst du dich bei der Daten-Schutz-Aufsicht von deinem Bundes-Land beschweren.

Hier findest du die deutschen Aufsichts-Stellen in den Bundes-Ländern.

 

Wichtiger Hinweis

Die Betroffenen von schädlichen Inhalten im Internet haben Rechte.

Aber oft werden diese Rechte nicht genug beachtet.

Der Grund ist:

In Ländern wie Irland sind große Firmen wie Meta und X.

Sie arbeiten von dort aus in der Europäischen Union.

Dazu gehört zum Beispiel auch WhatsApp.

Aber in Irland werden die Rechte von Betroffenen wenig beachtet.

Der irische Daten-Schutz beachtet die europäischen Regeln zum Daten-Schutz nicht so streng.

Deshalb kann es passieren:

Deutsche Landes-Daten-Schutz-Stellen leiten Beschwerden weiter nach Irland.

Aber es passiert nichts oder wenig.