Gemeinsame Kinder und Regeln für den Umgang

In Beziehungen mit Gewalt sind Trennungen besonders schwer.

Vor allem wenn ein Par gemeinsame Kinder hat.

Dafür müssen beide Regeln für den gemeinsamen Umgang finden.

 

Wenn es ein gemeinsames Sorge-Recht von den Eltern gibt:

Dann müssen die Eltern auch nach einer Trennung Kontakt haben.

Sie müssen die Sorge für die Kinder planen.

Das ist auch wichtig:

Wenn ein Gericht die Regeln für das Umgangs-Recht bestimmt hat.

 

Wenn wegen der gemeinsamen Kinder der Kontakt wichtig ist:

Dann kannst du bestimmte Dinge nicht machen.

Zum Beispiel Nummern und Kontakte blockieren.

Es kann helfen:

Wenn du mit deinem Ex-Partner einen extra Kanal benutzt.

Zum Beispiel bei einem Dienst wie WhatsApp.

Oder eine extra E-Mail-Adresse.

So kannst du dich auf allen anderen Internet-Seiten mit Freunden und der Familie unterhalten.

Dein Ex-Partner kann dort nicht stören.

 

Die extra E-Mail oder den anderen Dienst brauchst du nur:

Wenn du Nachrichten an deinen Ex-Partner schickst.

Oder von ihm bekommst.

Vielleicht kannst du dir auch ein neues Handy besorgen.

Und eine neue Nummer.

 

Beachte die Hinweise zum Stalking:

Wenn der Täter dich weiter kontrollieren will.

Prüfe die Geräte von deinen Kindern auf Überwachung und Verfolgungs-Programme.

Sei besonders vorsichtig:

Wenn dein Ex-Partner den Kindern neue Geräte geschenkt hat.

 

Du musst wegen der gemeinsamen Kinder Kontakt zum Ex-Partner haben.

Trotzdem darf dein Ex-Partner dich nicht verfolgen oder überwachen.

Er darf dich nicht beleidigen und bedrohen und belästigen.

Du darfst dich mit rechtlichen Schritten wehren:

Wenn er das trotzdem macht.