Rechtliche Möglichkeiten

Es sollte immer anwaltlicher Rat eingeholt werden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Stalking ist seit dem 01.04.2007 ein eigener Straftatbestand.

  • Viele Stalking-Handlungen fallen auch unter andere Straftatbestände und können unter Umständen gesondert angezeigt werden, wie z.B. Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Verleumdung.
  • Damit ein Strafverfahren in Gang gebracht werden kann, muss bei vielen Delikten innerhalb von 3 Monaten nach der Tat ein Strafantrag gestellt werden.
  • Weitere rechtliche Möglichkeiten sind zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Stalker und das Beantragen von Löschungen von Daten. Auch hierfür ist es wichtig, sich durch eine Anwält*in beraten zu lassen und in Erfahrung zu bringen, mit welchen Kosten es verbunden ist. In Frauenberatungsstellen erhältst du Informationen darüber, wie du kostengünstig eine Rechtsberatung erhalten kannst, z.B. mithilfe eines Antrags auf Beratungshilfe.

Weitere Informationen zu rechtlichen Schritten gibt es auf der Seite des Anti-Stalking-Projektes des Frieda Frauenzentrums.